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Dürfen Staatsdiener eigentlöich Streiken? 🙁

Die Unterrichtsverpflichtung für die Lehrer an den niedersächsischen Gymnasien ist von 23,5 auf 24,5 Stunden pro Woche erhöht worden. Als Reaktion darauf haben die Kollegien an niedersächsischen Gymnasien überwiegend beschlossen, bis auf weiteres auf die Durchführung von Klassenfahrten zu verzichten.

zur Info:

Die Regelstundenzahl beträgt für Lehrkräfte an

  1. Grundschulen: 28 Unterrichtsstunden
  2. Hauptschulen: 27,5 Unterrichtsstunden
  3. Realschulen: 26,5 Unterrichtsstunden
  4. Oberschulen: 25,5 Unterrichtsstunden
  5. Förderschulen: 26,5 Unterrichtsstunden
  6. Gymnasien,Abendgymnasien und Kollegs: 24,5 Unterrichtsstunden
  7. Integrierten Gesamtschulen: 24,5 Unterrichtsstunden

 

Bei einer Unterrichtsverpflichtung von 24,5 Stunden ergibt sich also ein Verteilungsverhältnis zwischen Unterrichtszeit und außerunterrichtlicher Zeit
von 18 Stunden und 22 Minuten (Unterrichtszeit) zu 26 Stunden und 23 Minuten (außerunterrichtlicher Zeit).

Nach der alten Rechtslage bestand ein Verhältnis von 17 Stunden und 40 Minuten (Unterrichtszeit) zu 27 Stunden und 5 Minuten (außerunterrichtlicher Zeit).
Daraus folgt allein, dass es durch die Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung zu einer Verschiebung der außerunterrichtlichen Zeit zugunsten der Unterrichtszeit gekommen ist. An der Gesamtarbeitszeit der Lehrer ändert sich dadurch nichts, denn diesbezüglich hat sich die Rechtslage nicht verändert.

Wenn ich nun noch gehässig wäre, würde ich noch etwas zum Krankenstand einiger Lehrkräfte schreiben.. 🙁

Mein Fazit: Lehrer sind Pädagogen, Beruf kommt von Berufung, leider wird nicht nach dem Leistungsprinzip gehandelt – denn dann würde es keinen Boykott geben dürfen

 

Erste Liebe

Eine Klassenreise ist für viele Schüler der Ort, wo sie ihre erste Liebe erleben. Sei es, dass Gefühle für einen Mitschüler durch die Ortsveränderung verstärkt werden; sei es, dass ein Mitglied einer anderen Schule, das in der gleichen Herberge untergebracht ist, das Interesse weckt. Eine Unterrichtseinheit über Liebe und Sexualität ist deshalb vor Beginn der Klassenfahrt sinnvoll. Zudem sollten Begleitpersonen eventuellen Liebeskummer auffangen können.

Alkohol und Rauchen

Alkoholgenuss und Rauchen sind Fragestellungen, die auf jeder Klassenreise auftreten. Den Bestimmungen des Jugendschutzgesetztes ist zwingend Folge zu leisten. Bei Schülern, die dem Gesetz nach Tabakwaren oder Alkohol konsumieren dürfen, aber noch nicht volljährig sind, ist der Lehrer auf der sicheren Seite, wenn er mit den Eltern diese Themen vorher abspricht. Eine sinnvolle Lösung ist die Beschränkung des Alkoholkonsums auf ein Glas Wein oder Bier am Abend. Dies wird in der Regel eher akzeptiert als ein vollständiges Alkoholverbot.